Coronavirus und Zahnpflege: Kann man in der Schweiz einen Zahnarzt aufsuchen?

coronavirus und zahnmedizinische Versorgung in der Schweiz

Das neue Coronavirus oder COVID-19 ist wie in mehreren Ländern der Welt auch in der Schweiz aufgetaucht. Der Bundesrat hat die Situation als "ausserordentlich" im Sinne von Art. 7 des Epidemiengesetzes bezeichnet. Infolgedessen hat er außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen, die ständig verstärkt werden, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und so die öffentliche Gesundheit zu schützen. Wie wirkt sich diese Situation auf die zahnmedizinische Versorgung in der Schweiz aus? Können Sie Ihren Zahnarzt in Lausanne, Freiburg oder Aigle noch aufsuchen? HELVIDENT beantwortet Ihre Fragen und teilt die offiziellen Empfehlungen mit Ihnen. 

Die Auswirkungen des Coronavirus in der Dentalbranche

Auf Beschluss des Bundesrates dürfen Krankenhäuser, Kliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen keine nicht dringenden Eingriffe oder Behandlungen mehr durchführen. Das bedeutet, dass Zahnarztpraxen unter Einschränkungen geöffnet bleiben dürfen. Die Tätigkeit wird massiv eingeschränkt und strikt auf dringende Eingriffe beschränkt. Ziel dieser Maßnahme ist es, den nicht unbedingt notwendigen Kontakt zwischen Menschen, von denen einige potenziell mit dem neuen Coronavirus infiziert sind, einzuschränken.

Dringende Zahnbehandlungen 

Konkret heißt das, dass man nicht unbedingt notwendige Behandlungen und elektive Behandlungen verschieben muss. Unentbehrliche Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Dazu gehören insbesondere die folgenden Fälle:

  • Schmerzbehandlung 
  • Unfälle im Zusammenhang mit der Mundhöhle
  • Prozesse oder Situationen, die schädlich oder potenziell schädlich für die Strukturen des Kausystems sind

So dürfen Zahnärzte in der Schweiz ihre Patienten nur beiZahnarztnotfall. Sie können also zum Arzt gehen, wenn Sie unter Zahnschmerzen, einem schmerzhaften Abszess, einer Infektion im Mundraum, einem abgebrochenen Zahn, einer Blutung oder einem Zahntrauma leiden.

Nicht dringende Zahnbehandlungen 

Laut die Vereinigung der Kantonszahnärzte der Schweiz GDCS, die folgenden Behandlungen werden nicht als dringend angesehen. Sie sollten daher verschoben werden.

  • Behandlungen zur Zahnhygiene und Prophylaxe
  • zahnärztliche Kontrollen
  • die Pflege von Zahnkaries
  • die prothetischen Arbeiten 
  • elektive chirurgische Eingriffe
  • ästhetische Behandlungen wie Zahnaufhellung 

Bei kieferorthopädischen Behandlungen sind nur unaufschiebbare Verlaufskontrollen und kieferorthopädische Notfälle erlaubt. Aktive Apparaturen sind in einen passiven und stabilen Zustand zu versetzen.

HELVIDENT Zahnmedizinische Zentren angesichts von COVID-19

HELVIDENT verfügt über eine Zahnklinik in Lausanne sowie über Zahnarztpraxen in Freiburg und Aigle im Kanton Waadt. Wir halten uns an die offiziellen Einschränkungen und Empfehlungen in Bezug auf das Coronavirus. Unser professionelles Team empfängt Sie im zahnärztlichen Notfall möglichst noch am selben Tag. Wir lindern sofort Ihre Schmerzen, reinigen eine eventuelle Wunde und sorgen für die notwendige Pflege. 

Die Sicherheit unserer Teams und unserer Patienten bleibt unsere oberste Priorität. Wir bitten alle Personen, die unsere Zahnarztzentren in Freiburg, Lausanne und Aigle besuchen, die vom BAG und den kantonalen Gesundheitsbehörden erlassenen Richtlinien und Vorsichtsmassnahmen zu befolgen. 

Bitte lesen Sie diesen Schlüsseldokument bevor du deinen Zahnarzt besuchst

Wir halten uns strikt an die üblichen Hygienemaßnahmen (Tragen einer Behandlungsmaske, Händehygiene, Handschuhe, Schutzbrille). Bei Verdacht auf COVID-19 desinfizieren wir nach jedem Patientendurchgang alle Oberflächen. Darüber hinaus achten wir auf einen sparsamen Umgang mit Ressourcen, insbesondere mit Schutzmitteln wie Schutzmasken, Handschuhen und Desinfektionsmitteln.

Die HELVIDENT-Zahnarztzentren bleiben daher für Notfälle geöffnet, und zwar bis zu einer neuen Anordnung des Bundesrates. Die Situation kann sich ändern, je nachdem, wie sich die COVID-19-Pandemie auf kantonaler oder eidgenössischer Ebene entwickelt. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren und sich so schnell wie möglich in der Westschweiz behandeln zu lassen.

Zahnklinik in St-Sulpice / Lausanne

Ch. des Memises 2 - 1025 St Sulpice

Tel. +41 21 694 25 25

Email : st-sulpice@helvident.ch

Zahnklinik in Freiburg

Av. de Beauregard 10 - 1700 Freiburg

Tel. +41 26 309 26 26

Email : fribourg@helvident.ch

Zahnklinik in La Tour / Aigle

Route Industrielle 8 - 1860 Aigle

Tel. +41 24 466 55 44

Email : info@centredentairedelatour.ch

Wo finde ich in der Schweiz zuverlässige Informationen über das Coronavirus?

Aufgrund des starken Anstiegs der COVID-19-Fälle in der Schweiz scheint die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person mit einer akuten Erkrankung der Atemwege mit dem neuen Coronavirus infiziert ist, nun hoch zu sein.

Das Bundesamt für Gesundheit BAG (Abteilung Übertragbare Krankheiten) aktualisiert täglich die Daten in der Schweiz. Sie finden die Anzahl der Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben oder an den Folgen des Virus gestorben sind, sowie den Bericht über die epidemiologische Situation.

Auch das Bundesamt für Gesundheit BAG hat eine eigene Website zum Coronavirus eingerichtet. Dort finden Sie unter anderem Hygiene- und Verhaltensregeln, um sich zu schützen und sich an den gemeinsamen Anstrengungen zu beteiligen. Videos erklären, wie Sie sich gründlich die Hände waschen und wie Sie richtig husten oder niesen.

Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft widmet dem Thema COVID-19-Pandemie eine umfassende Rubrik. Diese Informationen sind nicht nur für die Öffentlichkeit, sondern auch für Zahnärzte und andere Gesundheitsfachleute nützlich.

Lassen Sie uns gemeinsam versuchen, eine weitere Ausbreitung des COVID-19-Virus in der Schweiz einzudämmen und zu verhindern.

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